Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand von Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen werden kann, ist die Durchführung kontaktfreier Sportarten in einigen Bundesländern wieder möglich.
Als kontaktfreie Sportarten zählen insbesondere Individualsportarten wie Leichtathletikdisziplinen, Radfahren, Pferdesport, Rennsport, Klettern, Tennis, Tischtennis, Golf, Bogenschießen, Schießen, Jagdsport, Angeln, Surfen, Skateboarding, Segeln, Luftsport oder Yoga. Zu diesen kontaktfreien Sportarten zählt auch der Disc Golf Sport, der den Eigenschaften des Ball Golf Sports sehr ähnelt.
Auf Vereinsanlagen muss der Verein daher ein entsprechendes Hygienekonzept vorhalten, den Mitgliedern vorstellen und die Einhaltung sicherstellen. Das Konzept kann vom entsprechenden Bundes- oder Landesverband oder auch individuell vom Verein entwickelt werden. Es müssen jedoch die Anforderungen der entsprechenden Landesverordnungen zum kontaktfreien Sport stets erfüllt werden. Die Verordnungen finden sich entsprechend auf den Internetseiten der Länder.
Aktuell sind viele Disc Golf Vereine dabei, für ihren Parcours entsprechende Konzepte vorzubereiten. Wichtig ist, dass Spieler und Spielerinnen die Konzepte dann einhalten, um Reibungen mit den Ordnungsämtern zu vermeiden.
Auch für die Mitglieder der Disc Golf Sparte in Boostedt geht es diese Woche endlich wieder los. Bleibt gesund :-)!